Ziele der Stiftung
Die Ziele werden geprägt von der Zweckbestimmung der Stiftung, an die die Arbeit der Stiftungsgremien gebunden ist und die jährlich von der Stiftungsaufsichtsbehörde NRW überprüft wird.
Darunter fallen:
- die Förderung der Suchtkrankenhilfe in Nordrhein-Westfalen unter
Berücksichtigung von Betroffenen und Mitbetroffenen
- die Förderung der Suchtkranken mit ihren körperlichen und seelischen
Folgeerkrankungen nach ihren Fähigkeiten und Potentialen im Bereich
der Suchtselbsthilfe und der Suchtkrankenhilfe in Nordrhein-Westfalen
(z.B. Kreativität, Theater, Musik, Sport).
- die Unterstützung und Förderung von Frauen und Kindern in sozialer und
finanzieller Notlage (z.B. innovative Wohnprojekte).
Die operative Stiftung initiiert vielfältige Aufgaben und sucht sich inhaltliche Schwerpunkte, die im Laufe eines Jahres besonders gefördert werden.